Internetdetektiv: Der Datenbutler recherchiert in Rechtsfällen
Im Bereich der Mode gibt es auch ein Urheberrecht. Dieses muss nicht einmal durch die Anmeldung eines Geschmacksmuster oder ein eingetragenes Design explizit geschützt werden:
Es gibt in der EU eine „unregistered design right protection“ zu Deutsch „nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ gemäß EU Richtiline 6/2002. Ein Design wird dabei definiert als „Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt“.
Es gilt: Ist das Design neu und erlangt individuellen Charakter (Eigenart) so ist es schützenswert.
Nun reicht es nicht aus, sich auf einem solchen angemeldeten oder unagemeldeten Geschmacksmuster auszuruhen: Stellt eine Modefirma fest, dass eine andere Ihr Design kopiert, muss sie akiv werden. Eine Marke wie Superdry gibt hierfür jährlich Millionen an Rechtsanwaltskosten aus.
Schwierig dabei ist es zunächst, die Neuheit des Designs nachzuweisen als auch seine Eigenart. Im nächsten Schritt muss dann aufgezeigt werden dass der „informierte Benutzer“ die zwei Produkte als ähnlich empfindet.
Die nächste Schwierigkeit ergibt sich, wenn es zum Prozess kommt: die Verletzung liegt häufig bereits längere Zeit zurück, es muss also im Nachhinein bezüglich Modemodellen einer früheren Saison die Meinung von Konsumenten eingeholt werden – back to the future.
Hier helfen Internetrecherchen, die der Datenbutler mittels Big Data Analysen und Web Mining durchführen kann: Durch Social Media Monitoring, Durchforsten von Bilddatenbanken, Analysen von Modeblogs und -foren können Meinungsführer ausgemacht werden, die entsprechende Äußerungen tätigen.
Oben ein Beispiel einer solchen Rechtsverletzung: Im Jahr 2011 verklagte Superdry die Firma Burton. Das Modell rechts wäre eine Kopie des Superdry Modells links. Das Superdry Design wurde dabei bereits 2007 entwickelt und für 125 Pfund verkauft, das Burton Modell für unter 100 Pfund. Die Burton Jacke ist heute nicht mehr zu finden, die Superdry Jacke sehr wohl.
Auch im folgenden Fall konnte sich Superdry durchsetzen und setzt dadurch Maßstäbe im Einklagen von Design Rechten nach UK und europäischem Recht (links das Animal Glaisdale Gilet, rechts das Modell von Superdry).
Neben der Internetrecherche sind in solchen Fällen auch Beweissicherungsmaßnahmen wichtig: Sehr schnell sind Inhalte im Internet nicht mehr auffindbar. Eine Zeitlang hilft noch der Cache der Suchmaschinen, danach sind eigene Datenbestände aus früheren Testläufen mit Zeitstempel gefragt, um vergangene Gegebenheiten rechtssicher zu belegen.
0 Responses